Sollte es beim KFC Uerdingen in Kürze eine Mitgliederversammlung geben, es würden sicherlich die Fetzen fliegen. Auf der einen Seite der Verwaltungsrat, der dem Vorstandsvorsitzenden Thomas Platzer durch die Mitglieder das Vertrauen entziehen will.
Auf der anderen Seite Platzer, der via "WZ" ankündigte, dass er sich auf die Versammlung freuen würden, denn, so wird er bei "WZ zitiert: "Da wird die fahrlässige Arbeitsweise von Herrn Nils Gehlings und seinen Verwaltungsratskollegen sowie den zuvor handelnden Verantwortlichen auf den Tisch kommen.“
Es wird weiter gegeneinander gekämpft rund um die Grotenburg, im Hintergrund arbeitet dem Vernehmen nach Christian Gummert an einer Rückkehr auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden.
Die Frage, die aber vor einer Mitgliederversammlung im Vordergrund steht: Darf der Verwaltungsrat diese eigentlich einberufen? In einer Mitteilung ließ der Verwaltungsrat ausrichten, dass er satzungsgemäß eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen wird. Diese soll am Montag, 25. November (19.05 Uhr), in der Gaststätte am Bahnhof Uerdingen stattfinden.
Die Satzung des Vereins ermöglicht diesen Schritt, so der Befund des Verwaltungsrates, hier heißt es in Paragraf zwölf, Absatz 17: "Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen."
Hier steht nicht, dass der Verwaltungsrat eine Mitgliederversammlung aktiv einberufen kann. Dieser Punkt ist etwas schwammig formuliert und lässt Interpretationsspielraum zu.
Allgemein heißt es in § 11, Absatz 5 unter dem Punkt Mitgliederversammlung: "Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung in Textform kann durch Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort der Versammlung auf der Homepage des Vereins ersetzt werden. Zur Einhaltung der Frist hat die Veröffentlichung auf der Homepage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin zu erfolgen."
Und in § 11, Absatz 6 heißt es: "Die Mitgliederversammlung kann dem Verwaltungsrat empfehlen, den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abzuberufen, falls ein wichtiger Grund vorliegt."
Fazit: Klar geregelt ist es nicht, dass der Verwaltungsrat die Mitgliederversammlung aktiv einberufen kann. Im Normalfall findet einmal im Jahr eine solche Versammlung statt, die wird vom Vorstand initiiert. Sollten besondere Umstände vorliegen, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Aus der Satzung geht nicht einwandfrei hervor, wie das Prozedere dann ist. Eine Möglichkeit ist, dass diese trotzdem vom Vorstand eingeleitet werden muss, kommt er dem nicht nach, kann diese eingeklagt werden.